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Digitalbonus bis zu 50.000 €

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Der Digitalbonus ist zurück

Schnell sein: Die Laufzeit des Förderprogramms wurde bis zum 30.06.2024 verlängert.

Aktuell bietet der Freistaat Bayern für kleine und mittelständische Unternehmen den Digitalbonus als attraktives Förderprogramm an. Der Digitalbonus kann für die Verbesserung oder Einführung von digitalen Prozessen verwendet werden.

Auch im Jahr 2024 können Anträge für eine Förderung gestellt werden. Damit ebnet der Freistaat Bayern erneut vielen Unternehmen den Weg zur Digitalisierung.

Viele innovative Projekte wurden bereits gefördert und sind erfolgreich im Einsatz. Selbst für vermeintlich kleine Vorhaben eignet sich der Digitalbonus, um kleine und mittelständische Unternehmen zu entlasten. Schnell sein lohnt sich, denn der Digitalbonus wurde in den letzten Jahren zeitweise immer wieder eingestellt.

Fragen zum Digitalbonus? Wir beraten Sie gerne: unverbindlich & direkt.

Was ist förderfähig?

Vor allem die Digitalisierung analoger Prozesse oder die Optimierung vorhander Systeme können mit dem Digitalbonus gefördert werden, also beispielsweise

Was ist nicht förderfähig

Gefördert wird fast alles, was nicht bei normalen Elektronikmärkten zu bekommen ist. Nicht förderungsfähig sind zum Beispiel

  • Computer
  • Betriebssysteme
  • Microsoft Office Produkte
Faustregel

Grundsätzlich greift bei sämtlichen Fördermitteln die "Media Markt Regel". Diese besagt, dass alle Produkte, die bei Elektronikmärkten gekauft werden können, nicht förderfähig sind. Allerdings können unter Umständen auch Hardware, wie beispielsweise Sensoren oder Eingabegeräte, oder Software für den Digitalbonus geeignet sein. Damit verbundene Wartungen oder Lizenzkosten werden eventuell ebenfalls vom Freistaat Bayern gefördert.

Gerne beraten wir Sie über mögliche Förderungen durch den Digitalbonus, die für Sie und Ihr Unternehmen interessant sind.

Können wir Ihnen weiterhelfen?

Bis zu 50.000 € Förderung

Die Höhe des Digitalbonus hängt maßgeblich von der Größe des Unternehmens und Umfang des Projektes ab. Dabei unterscheidet der Freistatt zwischen verschiedenen Projekten. Zum einen werden Projekte mit dem Digitalbonus Standard gefördert, die Prozesse optimieren und die Digitalisierung fördern. Sehr viele Vorhaben können damit umgesetzt werden. Zum anderen werden für besonders innovative Projekte bis zu 50.000 € vergeben, um die Innovation in Unternehmen voranzutreiben. Egal welcher Digitalbonus letzten Endes gewählt wird, durch die neuen und modernen Lösungen profitieren Unternehmen nachweislich und nachhaltig.

Digitalbonus Standard

Der Digitalbonus Standard gewährt einen Zuschuss für Maßnahmen zur Digitalisierung und IT-Sicherheit von bis zu 10.000 €.

Digitalbonus Plus

Der Digitalbonus Plus fördert besonders innovative Projekte mit bis zu 50.000 €.

Digitalkredit

Der Digital Kredit bietet ein zinsverbilligtes Darlehen der LfA Förderbank Bayern bis zu 2 Millionen Euro. Er lässt sich auch mit dem Digitalbonus kombinieren.

Wer kann den Digitalbonus beantragen?

Der Digitalbonus wird kleinen und mittelständischen Unternehmen in Bayern gewährt. Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern sowie einem Jahresumsatz und einer Bilanzsumme von unter 10 Millionen Euro erhalten 50% Förderung. Damit versucht der Freistaat einen attraktiven Anreiz zur Digitalisierung kleiner Unternehmen zu setzen, die häufig nicht wissen, dass ihr Tagesgeschäft durch digitale Lösungen wesentlich erleichtert werden kann.

Mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern, einem Jahresumsatz von bis zu 50 Millionen Euro und einer Bilanzsumme von bis zu 43 Millionen Euro werden mit 30% gefördert. Ausgeschlossen sind leider alle Freiberufler*innen, also beispielsweise alle Ärzt*innen, Rechtsanwäl*innen, Notar*innen, Ingenieur*innen, Architekt*innen, Wirtschaftsprüfer*innen, Steuerberater*innen und Heilpraktiker*innen.

Welche Projekte förderfähig sind, ist dabei unabhängig von der Größe des Unternehmens. Ebenso wie die Kosten für das geförderte Projekt, die in jedem Fall bei mindestens 4.000 € liegen müssen. Auch die Anzahl möglicher Anträge ist für jedes Unternehmen gleich: Der Digitalbonus Plus kann nur einmal gestellt werden. Für den Digitalbonus Standard kann je ein Antrag für Digitalisierung und ein Antrag für IT-Sicherheit eingereicht werden.

Beispiel zur Nutzung des Digitalbonus

Ein kleines Unternehmen mit 30 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von 5 Millionen Euro, dass beispielsweise seine Kund*innenkartei digitalisieren lassen will. Ziel ist es durch die Digitalisierung Kund*innen einfacher verwalten zu können. Diese Projekt würde vom Digitalbonus eine Förderung in Höhe von 50% erhalten.

Setzt man beispielsweise für die Programmierung, die Einrichtung und die Wartungskosten des CRM für drei Jahre einen Betrag von 16.000 Euro an, so würde das kleine Unternehmen vom Freistaat eine Förderung von 8.000 € im Rahmen des Digitalbonus erhalten. Die restlichen 8.000 Euro müsste das Unternehmen eigenständig tragen. Bei größeren Projekten ist zudem eine Kombination mit dem Digitalkredit möglich. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die zuwendungsfähigen Ausgaben mindestens 25.000 Euro betragen und gesamt 200.000 Euro nicht übersteigen. Im Vergleich würde ein mittelständisches Unternehmen für ein identisches Projekt im Rahmen des Digitalbonus Standard eine Förderung von 30% erhalten, also 4.800 Euro.

Der Digitalbonus ist heiß begehrt!

Der Digitalbonus ist aus gutem Grund sehr beliebt und die Fördertöpfe sind begrenzt. Daher Aufgepasst! Es gibt ein monatliches Antragskontingent, um trotz vieler Anfragen weiterhin einen stetigen Förderungsverlauf zu gewährleisten. Ist das Antragskontingent für einen Monat ausgeschöpft, können Sie Ihren Antrag erst ab dem Ersten des nächsten Monats einsenden. Aber keine Sorge, bereits eingegebene und ausgefüllte digitale Antragsformulare gehen nicht verloren. Ausgefüllte Formulare können vor der endgültigen Einsendung zwischengespeichert werden, so dass diese zu Beginn des nächsten Monats einfach erneut abgeschickt werden können.

Ablauf der Förderung

Der Ablauf der Förderung im Rahmen des Digitalbonus beginnt mit der Antragstellung bei der Bezirksregierung. Danach erfolgt durch die Bezirksregierung eine Prüfung des Antrags. Ist die Prüfung abgeschlossen und der Antrag genehmigt, kann mit der Projektumsetzung gestartet werden. Nach der Fertigstellung des Projektes erfolgt der Verwendungsnachweis sowie einhergehend damit die Auszahlung des Digitalbonus in Höhe der im Antrag genehmigten Betragssumme.

Interesse an einer Digitalbonusförderung? Weitere Informationen zum Digitalbonus, so wie die detailierten Förderrichtlinien und das Antragsformular, finden Sie auch beim Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie.

Antragstellung bei der Bezirksregierung

Der Antrag auf die Förderung wird online und in Papierform bei der Bezirksregierung eingereicht. Wichtig ist hierbei, das Vorhaben genau zu schildern und auch den direkten Nutzen für das Unternehmen durch die Digitalisierung der Prozesse zu erläutern. Bereits bei diesem Schritt sollte neben allen erforderlichen Daten ein Angebot für die zu födernden Maßnahmen vorliegen, das die exakt anfallenden Kosten definiert. Andernfalls kann eine Förderung durch den Digitalbonus im Ganzen oder teilweise abgelehnt werden.

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Prüfung des Antrags

Im nächsten Schritt entscheidet die Bezirksregierung über die Förderung des eingereichten Vorhabens. Wird der Antrag genehmigt, so wird dies innherhalb von vier Wochen dem Antragssteller im Rahmen des Förderbescheids postalisch mitgeteilt. Wurde die Förderung erteilt, so kann nun der Auftrag erteilt werden und der Dienstleister mit dem Projekt loslegen. Sollte der Antrag abgelehnt werden, kann für das Projekt dennoch erneut eine Förderung zum nächstmöglichen Zeitpunkt beantragt werden.

Durchführung des Projektes

Erst nach dem offiziellen Erhalt des Förderbescheids sollte mit der Projektdurchführung begonnen werden. Für die Realisierung des Projektes stehen dann maximal 18 Monate zur Verfügung. So werden allerdings auch beispielsweise Lizenzkosten für drei Jahre gefördert unabhängig von der tatsächlichen Realisierungszeit, solange die Gebühren dafür innerhalb der Projektrealisierungszeit von 18 Monaten bezahlt wurden.

Fertigstellung des Projektes, Verwendungsnachweis und Auszahlung

Nach der Fertigstellung des Projektes muss die Verwendung über die Rechnung oder den Steuerberaterbescheid gegenüber der Bezirksregierung nachgewiesen werden. Somit muss der Auftraggeber im Rahmen des Förderprojektes erstmal in Vorleistung gehen. Erst nach Vorlage des Verwendungsnachweises wird das Geld voraussichtlich binnen eines Monats als einmalige Auszahlung von der Bezirksregierung dem Auftraggeber zurückerstattet.

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