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Website barrierefrei machen – schnelle Tipps für den Einstieg

Barrierefreiheit im Netz ist wichtig. Insbesondere vor dem Hintergrund demografischer Entwicklungen ist digitale Teilhabe essentiell, um möglichst vielen Menschen eine reibungslose Interaktion zu ermöglichen. Egal ob Online Shop, Internetseite oder App – barrierefreies Webdesign macht einen Unterschied und lohnt sich, ganz nebenbei bemerkt, für alle Beteiligten. Warum das so ist? Wir verraten es Ihnen!

Nicht noch ein Gesetz? Doch!

Zugegeben, mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz kommt 2025 auf Unternehmen einiges zu. Denn es stellt eine Herausforderung dar, Internetseite und Co. so zu gestalten, dass diese auch für Menschen mit körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung gut bedienbar und verständlich sind. Als notwendiges Übel sollte man das Thema allerdings nicht behandeln, denn feststeht, dass die eigene Website profitiert davon. Aber werfen wir erst noch einmal einen Blick auf das Gesetz selbst.

Barrierefreies Webdesign mit der PRinguin Digitalagentur aus Bamberg

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – darum geht’s!

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das im Juni kommenden Jahres in Kraft tritt (Stichtag: 28 Juni 2025), verlangt, dass Internetseiten auf robuste Art und Weise wahrnehmbar, bedienbar und verständlich sind und das eben nicht nur für einen Teil der Bevölkerung, sondern möglichst für alle. Das Gesetz setzt dabei die Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen im nationalen Recht um. Diese wird auch European Accessibility Act (EAA) genannt.

Mit Blick auf Websites ist hier vor allem der Punkt des „elektronischen Geschäftsverkehrs“ relevant, denn dieser beinhaltet auch sämtliche geschäftlichen Transaktionen, die über die Internetseite vorgenommen werden können. Hierzu gehört natürlich sämtlicher E-Commerce, aber auch Kontaktaufnahme, Terminbuchung und weitere Interaktionsmöglichkeiten.

Grundsätzlich gilt das Gesetz für Produkte, die nach dem 28 Juni 2025 in den Umlauf gebracht werden sowie für Dienstleistungen, die nach diesem Stichtag erbracht werden. Wenig Relevanz hat das Barrierefreiheitsstärkungsgesetzt rechtlich gesehen allerdings für Kleinstunternehmen, die für das Gesetz relevante Dienstleitungen anbieten. Als Kleinstunternehmen gelten dabei Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz unter 2 Millionen. Für Unternehmen, die mit Produkten zu tun haben, die unter das BFSG fallen, gibt es jedoch keine entsprechende Ausnahmeregelung.

Aber wie wird meine Website barrierefrei?

Jetzt Website barrierefrei machen

Das Wichtigste vorneweg: Die Barrierefreiheit der eigenen Internetseite ist kein Sprint, sondern ein Marathon. Wobei, eigentlich eher ein gemütlicher Spaziergang, denn hier höhlt der stete Tropfen den Stein. Wer das Thema nachhaltig in das eigene Unternehmen integriert, kann auch mit kontinuierlichen, kleinen Änderungen Strecke machen. Dennoch gilt, wer sich noch gar nicht mit dem Thema auseinandergesetzt hat, der darf langsam damit anfangen, seine Internetseite oder seinen Online Shop auf Barrierefreiheit hin zu optimieren. Aber was bedeutet das konkret?

Werfen wir dazu noch einmal einen genaueren Blick auf die gesetzliche Forderung nach Robustheit, Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit und Verständlichkeit. Hierbei handelt es sich um vier Grundprinzipien, die vom World Wide Web Konsortium (W3C) im Rahmen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) veröffentlicht wurden.

Vier Kernaspekte, aber wofür stehen sie?

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1. Wahrnehmbar (perceivable)

Es gibt zahlreiche sensorische Einschränkungen. Daher sollten Informationen und Interface so gestaltet sein, dass alle Nutzer*innen die Chance erhalten, diese wahrzunehmen. Auch wenn einzelne Nutzer*innen nicht über alle Sinne verfügen. Wichtig ist hierbei unter anderem das sogenannte Zwei-Kanal-Prinzip, das verlangt, dass Informationen über zwei unterschiedliche Sinneskanäle wahrgenommen werden können. Bedeutet konkret:

  • Visuelles auch hörbar sowie Hörbares auch sichtbar machen
  • Informationen nicht ausschließlich farblich abbilden (vgl. Farbenblindheit)
  • Informationen falls möglich auch taktil wiedergeben
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2. Bedienbar (operable)

Hier geht es darum, dass alle Informationen und insbesondere Funktionen zugänglich und klar erkennbar sind. Dies beinhaltet z.B.

  • die zusätzliche Tastaturbedienbarkeit einer Website oder eines Online Shops,
  • eine großzügige Zeitbegrenzung einzelner Interaktionsschritte sowie
  • die Unterstützung der Navigation durch eindeutige und klare Linktexte.
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3. Verständlich (understandable)

Insbesondere vor dem Hintergrund kognitiver Lernbehinderungen oder Mehrfachbeeinträchtigungen sollten Informationen sowie die Nutzerführung leicht nachvollziehbar sein. Das bedeutet unter anderem, dass Inhalte gut lesbar und verständlich sein sollten, beispielsweise auch, wenn sie laut vorgelesen werden. Auch eine klare und leichte Sprache wäre hier zu nennen.

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4. Robust

Dieser Aspekt fordert im Grunde eine grundlegende Zuverlässigkeit, dass sowohl die Wahrnehmung als auch die Nutzung mit verschiedenen Endgeräten stabil möglich ist.

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Welche Stufen gibt es bei der Barrierefreiheit zu beachten?

Die Barrierefreiheit einer Website oder eines Online Shops lässt sich gemäß der WCAG anhand dreier Konformitätsstufen einordnen. Die Konformitätsstufe A stellt hierbei das Minimum dar, die strengste Anforderung verlang WCAG AAA. Folgende Stufen werden also unterschieden:

A: niedrigste Stufe, höchste Priorität (grundlegende Anforderungen, ohne die eine Benutzung für Menschen mit Behinderung sonst nicht möglich ist)

AA: Standard, der für gute Zugänglichkeit erreicht werden sollte (Website enthält alle Anforderungen, die Websites für die große Mehrheit der Menschen mit Behinderung zugänglich machen)

AAA: höchste Stufe, niedrigste Priorität (relevant für zentrale Inhalte) (weitere Anforderungen, die allerdings teilweise mit erhöhtem Aufwand umzusetzen sind)

Barrierefreiheit – das sind die Vorteile

Aufwand? Ja, aber der lohnt sich durchaus für alle Parteien, denn die eigene Website barrierefrei machen hat viele Vorteile. Allein in Deutschland leben laut Angaben des Statistischen Bundesamtes 7,8 Millionen Menschen mit einer Schwerbehinderung (Stand 2021). Hinzu kommt, dass die Gesellschaft immer älter und vielfältiger wird. Sehr viele Menschen also, die sich mit der eigenen Produkt- und Dienstleistungspalette zusätzlich erreichen lassen.

Darüber hinaus weisen barrierefreie Internetseiten und Online Shops meist eine bessere Usability und eine reibungslosere User Experience auf, da Struktur und Inhalte besser auffindbar sind. Das sorgt nicht zuletzt für eine höhere Kundenzufriedenheit. Es sorgt aber auch dafür, das potentielle Kund*innen gerne mit den eigenen Inhalten interagieren, länger auf der Seite bleiben und sich die Chance auf steigende Conversions erhöht.

Zwar ist Barrierefreiheit derzeit noch kein direkter Rankingfaktor für Google, es ist aber wahrscheinlich, dass diese in Zukunft durchaus eine Rolle spielen wird. Indirekt können Hindernisse verschiedenster Art den Traffic jedoch schon jetzt negativ beeinflussen.

Ein entscheidender Faktor ist außerdem auch die Förderung der digitalen Teilhabe als Teil der eigenen sozialen Verantwortung, die maßgeblich zum Branding beitragen kann, wenn sie als Teil der eigenen Unternehmenskultur integriert wird.

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Strecke gemacht und dann Schicht im Schacht?

Nicht ganz. Online Shop- und Internetseiten-Betreiber*innen wissen: Online Shop und Internetseite sind nie fertig. Ein regelmäßiges Testen der eigenen Inhalte auf Barrierefreiheit bleibt folglich nicht aus, wenn man sicherstellen will, dass das eigene Angebot barrierefrei gestaltet ist. Hier gilt also dasselbe, wie für viele andere Aspekte sozio-kulturellen Zusammenlebens: Es geht nicht nur darum, gesetzliche Vorgaben zu bedienen, sondern aktiv dazu beizutragen, dass Digitalisierung für alle funktioniert.

Barrierefreiheit ist keine Funktion, Barrierefreiheit ist mindset!

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