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Neue EU-Regeln für Onlinehändler

Gewährleistung und GARAN im Fokus

Produktdaten richtig vorbereiten

Gewährleistungshinweis und GARAN-Label: Was Onlinehändler jetzt wissen müssen

Ab dem 27. September 2026 gelten im Onlinehandel neue Vorgaben zur Darstellung des gesetzlichen Gewährleistungsrechts und bestimmter Herstellergarantien. Grundlage dafür ist die Richtlinie (EU) 2024/825. Die konkrete Gestaltung der neuen Kennzeichnungen wird durch die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 festgelegt.

Für Onlinehändler bedeutet das mehr, als lediglich zwei neue Grafiken in den Shop einzubinden. Entscheidend ist vor allem, welche Produkte von einer entsprechenden Herstellergarantie erfasst sind und ob die dafür erforderlichen Produkt- und Herstellerdaten vollständig und strukturiert vorliegen.

In diesem Artikel zeigen wir, was sich ab September 2026 ändert, wann das GARAN-Label eingesetzt werden muss und welche rechtlichen, organisatorischen und technischen Punkte Händler jetzt prüfen sollten.

Gewährleistung und GARAN – was ist der Unterschied?

Gewährleistung

 

Das gesetzliche Gewährleistungsrecht besteht bereits heute. Verbraucher haben bei Waren gesetzliche Rechte, wenn diese zum Zeitpunkt des Kaufs nicht vertragsgemäß sind. Die neuen EU-Vorgaben ändern nicht das grundlegende Bestehen dieser Rechte, sondern insbesondere die Art und Weise, wie Verbraucher darüber informiert werden.

Künftig soll das gesetzliche Gewährleistungsrecht durch eine harmonisierte EU-Mitteilung deutlich und einheitlich dargestellt werden. Bei Waren gilt grundsätzlich eine gesetzliche Gewährleistungsfrist von mindestens zwei Jahren.

GARAN-Label

 

Das GARAN-Label betrifft dagegen eine freiwillige gewerbliche Haltbarkeitsgarantie des Herstellers. Gemeint ist damit eine Garantie, mit der der Hersteller gegenüber dem Verbraucher dafür einsteht, dass die Ware ihre erforderlichen Funktionen und ihre Leistung bei normaler Verwendung über einen bestimmten Zeitraum behält.

Nicht jede Herstellergarantie erfüllt automatisch die Voraussetzungen für das GARAN-Label. Entscheidend ist insbesondere, welchen Umfang die Garantie hat, wie lange sie gilt und ob sie für den Verbraucher kostenlos gewährt wird.

Gewährleistung

Gesetzliches Recht des Verbrauchers bei einer Vertragswidrigkeit der Ware.

GARAN

Kennzeichnung einer entsprechenden gewerblichen Haltbarkeitsgarantie des Herstellers.

Diese Unterscheidung ist wichtig, weil sie zwei völlig unterschiedliche Dinge beschreiben. Viele Shops werfen das durcheinander. Die neue Kennzeichnung ist deshalb explizit dazu da, genau das auseinander zu halten.

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Der neue Gewährleistungshinweis

Onlinehändler müssen Verbraucher künftig bereits vor Abschluss des Kaufvertrags über das gesetzliche Gewährleistungsrecht informieren. Dafür ist die von der Europäischen Union vorgegebene, harmonisierte Mitteilung zu verwenden.

Die Information muss so dargestellt werden, dass sie für Verbraucher leicht zugänglich und deutlich hervorgehoben ist. Eine bloße Aufnahme in die AGB oder in andere schwer auffindbare Rechtstexte reicht dafür nicht aus.

Für Onlinehändler sind insbesondere folgende Punkte wichtig:

  • Das offizielle Label der Europäischen Union verwenden.
  • Die Kennzeichnung vor Abschluss des Kaufvertrags zugänglich machen.
  • Bei Verträgen, die über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossen werden, die vorgeschriebene farbige Darstellung verwenden.
  • Die Gestaltung des Labels nicht eigenständig verändern.

Händler sollten daher nicht selbst eine entsprechende Grafik gestalten. Stattdessen sollte die von der Europäischen Union bereitgestellte Version für den jeweiligen Anwendungsfall verwendet werden.

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Warum die Farbe im Onlinehandel wichtig ist

Ein Detail ist bei der technischen Umsetzung besonders wichtig: Bei Verträgen, die über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossen werden, müssen die vorgesehenen Kennzeichnungen farbig dargestellt werden.

Die Durchführungsverordnung sieht für bestimmte andere Formen der vorvertraglichen Information auch eine Schwarz-Weiß-Darstellung vor. Für die Darstellung im Rahmen eines Onlineabschlusses gilt diese Möglichkeit jedoch nicht.

Die Europäische Union stellt deshalb entsprechende farbige Versionen der Kennzeichnungen für den Einsatz im E-Commerce bereit.

Für Händler bedeutet das:

Nicht einfach eine beliebige Version aus einem Download-Ordner verwenden, sondern darauf achten, dass die für den jeweiligen Anwendungsfall vorgesehene Version eingesetzt wird. Auch die Darstellung auf unterschiedlichen Bildschirmgrößen und mobilen Endgeräten sollte vor dem Go-live geprüft werden.

Besonderheit im Onlineshop: Nested Display

 

Für die Darstellung im Onlineshop sieht die Durchführungsverordnung eine besondere Möglichkeit vor: Das GARAN-Label kann als sogenanntes „Nested Display“ eingebunden werden.

Dabei wird die Kennzeichnung zunächst in einer kompakten Form angezeigt. Durch eine entsprechende Interaktion des Nutzers, beispielsweise einen Klick oder eine Touchscreen-Aktion, wird die vollständige Kennzeichnung sichtbar.

Für Händler und Shopbetreiber kann diese Variante insbesondere bei begrenztem Platz auf Produktseiten interessant sein. Entscheidend ist jedoch, dass die vollständigen vorgeschriebenen Informationen für den Verbraucher entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zugänglich sind.

Bei der technischen Umsetzung sollten daher nicht nur Desktop-Ansichten, sondern auch mobile Darstellungen und Touch-Bedienung berücksichtigt werden.

GARAN - Nicht jedes Garantie führt zur Kennzeichnung

Beim GARAN-Label lohnt sich ein genauerer Blick: Nicht jede Herstellergarantie führt automatisch zu einer Kennzeichnungspflicht.

Relevant ist eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie des Herstellers, wenn die dafür vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt sind. Insbesondere muss die Garantie

  • die gesamte Ware abdecken,
  • dem Verbraucher kostenlos gewährt werden,
  • länger als zwei Jahre gelten

und der Hersteller die entsprechenden Informationen dem Händler zur Verfügung stellen.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, muss der Händler die vorgeschriebene Kennzeichnung verwenden und den Verbraucher über die entsprechende Herstellergarantie informieren.

Eine kostenpflichtige Garantieverlängerung oder eine Garantie, die lediglich einzelne Bestandteile oder Komponenten eines Produkts abdeckt, ist dagegen nicht automatisch ein Fall für das GARAN-Label.

Wichtig ist außerdem: Händler müssen nicht selbst aufwendig nach entsprechenden Garantieinformationen suchen, wenn der Hersteller diese Informationen nicht zur Verfügung gestellt hat. Für die praktische Umsetzung ist deshalb entscheidend, dass Hersteller die erforderlichen Angaben zuverlässig an ihre Handelspartner übermitteln.

Die einfache Regel lautet: Erst prüfen, dann labeln.

Was steht auf dem GARAN-Label?

Das GARAN-Label hat ein festgelegtes Erscheinungsbild. Die EU hat hier auch nicht viel Spielraum gelassen.

Nicht veränderbar:

  • Der Titel "GARAN"
  • Symbole für Haltbarkeit, Garantiedauer
  • Ein QR-Code zur EU-Info-Seite
  • Hinweis auf gesetzliches Gewährleistungsrecht

Veränderbar (mit Produktdaten):

  • Garantiedauer in Jahren
  • Hersteller/Marke
  • Modellkennung

Das ist wichtig für die technische Umsetzung. Ein Teil des Labels ist also fest vorgegeben, ein anderer Teil wird mit den jeweiligen Produktdaten gefüllt.

Die eigentliche Herausforderung: Produkt- und Herstellerdaten

Die Grafik selbst ist schnell in einen Onlineshop eingebaut. Die größere Herausforderung liegt in den Daten dahinter: Für welche Produkte gilt eine entsprechende Herstellergarantie und wie lange besteht sie?

Bei wenigen Produkten lässt sich das noch manuell prüfen. Bei großen Sortimenten braucht es dagegen strukturierte Produktdaten, zum Beispiel:

  • Herstellergarantie: Ja/Nein
  • Garantiedauer
  • Hersteller/Marke
  • Modellkennung

Diese Informationen können zentral im PIM oder ERP gepflegt und anschließend automatisch an den Onlineshop übertragen werden. So kann das System erkennen, bei welchen Produkten das GARAN-Label angezeigt werden muss.

Dafür sollten Händler ihre Produkt- und Herstellerdaten jetzt genauer prüfen: Wo liegen die Garantieinformationen und sind sie vollständig und strukturiert vorhanden? Ob im Herstellerkatalog, in PDFs, im ERP, im PIM oder bisher nur per E-Mail – für die Umsetzung müssen die relevanten Angaben zuverlässig verfügbar sein.

Denn die EU stellt zwar die Kennzeichnungen bereit. Die passenden Produktdaten müssen Händler selbst beschaffen, prüfen und pflegen.

Gerade bei großen Sortimenten lohnt sich deshalb eine enge Abstimmung zwischen Einkauf, Produktmanagement und IT.

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Was Händler jetzt tun sollten

Bis zum 27. September 2026 sollten Händler prüfen:

  1. Welche Produkte haben eine entsprechende Herstellergarantie?
  2. Sind die benötigten Produktdaten vollständig?
  3. Wo werden diese Daten gepflegt?
  4. Wie werden die Kennzeichnungen im Shop ausgespielt?

Gerade bei größeren Sortimenten sollten Händler außerdem frühzeitig prüfen, ob sich die Kennzeichnungen automatisiert aus dem PIM oder ERP an den Onlineshop übertragen lassen.

GARAN-Label in Shopware umsetzen

 

Für Shopware-Händler gibt es gute Nachrichten: Mit Shopware 6.7.14.0 stellt Shopware die notwendigen Funktionen für den gesetzlichen Gewährleistungshinweis und das GARAN-Label nativ bereit. Der Gewährleistungshinweis kann im Checkout aktiviert werden und steht in den EU-Amtssprachen zur Verfügung. Das GARAN-Label wird direkt am Produkt gepflegt und kann auf Hersteller- und Produktdaten wie Hersteller und Herstellerproduktnummer zurückgreifen. Beide Kennzeichnungen werden zudem im Warenkorb, auf der Bestellbestätigungsseite und in der Bestellbestätigung per E-Mail berücksichtigt.

Für Händler mit älteren Shopware-Versionen bedeutet das: Ein Update auf eine aktuelle Version sollte frühzeitig geprüft werden. Unabhängig von der Shopware-Version bleibt entscheidend, dass die erforderlichen Produkt- und Garantiedaten korrekt gepflegt sind. Genau hier können Schnittstellen zu PIM und ERP sowie automatisierte Datenprozesse die Umsetzung erleichtern.

Shopware schafft damit die technische Grundlage – Händler müssen jedoch weiterhin prüfen, für welche Produkte das GARAN-Label tatsächlich angezeigt werden muss.

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Fazit

Ab dem 27. September 2026 gelten neue Vorgaben für die Darstellung des gesetzlichen Gewährleistungsrechts und bestimmter Herstellergarantien. Für Onlinehändler bedeutet das nicht einfach, zwei neue Grafiken in den Shop einzubinden.

Die eigentliche Herausforderung liegt vor allem in den dahinterliegenden Produkt- und Herstellerdaten. Händler sollten deshalb frühzeitig prüfen, für welche Produkte die Voraussetzungen für das GARAN-Label erfüllt sind und ob die benötigten Informationen vollständig und strukturiert vorliegen.

Wir unterstützen Händler dabei, die notwendigen Daten und Prozesse zu etablieren, bestehende Systeme anzubinden und die erforderlichen Schnittstellen zum Onlineshop umzusetzen. So lassen sich die Kennzeichnungen nicht nur rechtssicher vorbereiten, sondern auch langfristig effizient und automatisiert ausspielen.