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Bundesgerichtshof: Neue Cookie-Richtlinien

Mehrwertsteuersenkung: Das gilt es zu beachten

Konjunkturpaket sinnvoll nutzen

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Cookies und Konjunkturpaket: Das kommt auf Sie zu

Langsam kehrt durch die schrittweisen Lockerungen der Bundesregierung wieder der Alltag ein. Gastronomie, Einzelhandel, Freizeitsektor..: Sie alle können endlich wieder Besucher*innen empfangen und die Umsatzeinbußen der vergangenen Wochen für das erste vergessen machen. Mit einem nie dagewesenen Konjunkturpaket soll in dieser Phase die wirtschaftliche Erholung eingeleitet und Unternehmen vor der Insolvenz bewahrt werden. Außerdem kann eine neue Cookie-Richtlinie zum Grundstein spannender Veränderungen in der Werbewirtschaft werden.

Mehrwert oder Mehraufwand? Was bringt die Mehrwertsteuersenkung?

Die Mehrwertsteuersenkung ab 1. Juli zählt zu den prominentesten und umstrittensten Maßnahmen des Konjunkturpakets der Bundesregierung. Ob die Steuersenkung greift und tatsächlich in Form von Preisnachlässen an die Kund*innen weitergegeben wird oder Unternehmen mit Preiskonstanthaltung reagieren, wird sich von Fall zu Fall unterscheiden.

Die großen Lebensmittelketten um REWE, Aldi und Co. kündigten bereits an, die Mehrwertsteuersenkung an die Kund*innen weiterzugeben. Modehäuser sowie andere stark von Covid-19 betroffene Branchen werden die Mehrwertsteuersenkung vermutlich eher als Finanzspritze nutzen. Um die Kund*innen in die Läden zu locken, haben viele Händler*innen ihre Waren schon längst reduziert. Einen erneuten Preisnachlass sehen sie nicht ein, es sei denn, die Konkurrenz zwingt sie dazu.

Das Problem, vor dem jedes Unternehmen nun steht, ist die Anpassung der Mehrwertsteuer von 19% auf 16%, bzw. von 7% auf 5% im gesamten Shop-, Versand- und Kassensystem. Das bedeutet vor allem ein Extra an Arbeit und ist oft mit Mehrkosten verbunden. Für wen sich die Mehrwertsteuersenkung am Ende lohnen wird und ob auch kleine Unternehmen von ihr profitieren können, bleibt abzuwarten. Die Befristung auf Ende des Jahres halten manche Marktteilnehmer für zu kurz, um ihre Auswirkungen im Unternehmenshaushalt spüren zu können.

Neben der Mehrwertsteuersenkung gibt es allerdings noch andere Hilfen, die Unternehmen nutzen können.

Was das Konjunkturpaket für Unternehmen bereithält

Das Konjunkturpaket der Bundesregierung enthält mehrere Hilfen, mit denen speziell kleine und mittelständische Unternehmen unterstützt werden sollen. Unternehmen in Schieflage können unter anderem auf diese Hilfen hoffen:

Überbrückungshilfen

Insgesamt hält die Bundesregierung 25 Milliarden Euro an Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen bereit. Abhängig von bestimmten Konditionen wie der Mitarbeiterzahl oder den Umsatzeinbußen erhalten Firmen nach Beantragung und Überprüfung bis August eine finanzielle Hilfe. Insbesondere Hotellerie & Gastronomie, aber auch Startups sollen hiervon profitieren.

Ausbildungsprämien

Reduziert ein Unternehmen die Zahl seiner Ausbildungsplätze im Vergleich zu den letzten drei Jahren nicht, erhält es pro Azubi eine Prämie von 2000 €. Für jeden zusätzlichen Ausbildungsplatz sind es 3000 €. So soll ein Anreiz für Ausbildungsbetriebe geschaffen werden, auch während potentieller Einschränkungen durch das Coronavirus junge Leute auszubilden.

E-Firmenwagen & Elektronutzfahrzeuge

Nicht nur Privatpersonen können von der Kaufprämie für Elektroautos profitieren. Auch Unternehmen sollen in den nächsten Jahren bei der Anschaffung von E-Firmenwagen und Elektronutzfahrzeugen unterstützt werden. Wie die Unterstützung bei der Anschaffung der  Elektronutzfahrzeuge genau aussehen soll, ist allerdings noch offen.

Sofortiger Verlustrücktrag

Bei Liquiditätsengpässen können sich Unternehmen unmittelbar Steuerrückzahlungen aus dem Jahr 2019 sichern. In diesem Zusammenhang ist auch von der "steuerlichen Coronarücklage" die Rede.

Gedeckelte Strompreise

Die Strompreise sind bis 2022 stufenweise gedeckelt. Das kommt nicht nur Haushalten zu Gute, sondern auch Untrernehmen. Die Strompreise belaufen sich 2022 auf 6 cent/kWh und wären ohne Decklung in den nächsten Jahren weiter angestiegen.

Insolvenzerleichterungen

Mit einem "vorinsolvenzlichen Restrukturierungsverfahren" soll Unternehmen dabei geholfen werden, die Insolvenz abzuwenden. Mit einer Verkürzung des Entschuldungsverfahrens auf drei Jahre soll Betroffenen zudem die Insolvenz erleichtert werden.

Insgesamt gibt es viel Lob für das Konjunkturpaket, vereinzelt aber auch Kritikpunkte. Besonders in der Kritik stehen die Hilfen für Soloselbständige. Der Verband der Gründer und Selbstständigen (VGSD) sieht Soloselbständige im Konjunkturpaket klar vernachlässigt und kritisiert die wenigen Hilfen für Alleinunternehmer.

Eine ganz andere Baustelle hingegen sind die neuen Cookie-Regelungen, über die der BGH erst kürzlich entschieden hat.

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BGH Urteil: User*innen müssen aktiv in Cookies einwilligen

Der Bundesgerichtshof folgt den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes von Ende 2019 und erklärt die derzeitige Cookie-Regelung für rechtswidrig. Online Händler*innen und Internetseitenbetreiber*innen fragen sich, wie es jetzt weitergeht.

Das ist neu

Laut dem Urteil vom 28.05.2020 müssen User*innen dem Einsatz von Cookies künftig aktiv zustimmen. Eine Opt-out Lösung, bei der Cookies bereits voreingestellt sind und von User*innen wieder abgewählt werden müssen, ist nicht erlaubt. Cookie-Banner, die Nutzer*innen lediglich über den Einsatz von Cookies informieren und keine Widerspruchsmöglichkeit bieten, sind ebenfalls nicht ausreichend. Zudem müssen Nutzer*innen die Einwilligung jederzeit widerrufen können.

Für welche Art von Cookies die neue Regelung gilt, ist (noch) nicht genau ausgeführt. Für technisch notwendige Cookies, wie z.B. Session Cookies, werden aber auch in Zukunft keine Einwilligungen der Nutzer*innen nötig sein. Es ist jedoch davon auszugehen, dass Tracking-Cookies und Cookies zu Werbezwecken in Zukunft eine aktive Einwilligung der Nutzer*innen erfordern werden.

Die Urteilsbegründung sowie der Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Cookie-Richtlinie stehen noch aus. Bis dahin bleibt unklar, wie die neuen Cookie-Banner auszusehen haben und welche Optionen dem User zu Verfügung stehen müssen. Das Urteil des BGH bringt deutsches und europäisches Recht in Einklang.

Cookies sicher setzen im Magazin der PRinguin Digitalagentur aus Bamberg

Das Ende der Cookies?

Online Händler*innen, Tracking-Anbieter*innen, Webseitenbetreiber*innen: Die Werbewirtschaft macht sich Sorgen, dass das Urteil das Online-Geschäft merklich beeinträchtigen könnte. Denn ob Nutzer*innen dem Tracking ihres Surfverhaltens freiwillig zustimmen werden, ist fraglich. Das Ausspielen personalisierter Werbung wird dadurch deutlich erschwert.

Tracking-Cookies sind bei Browsern wie Firefox oder Safari bereits (teilweise) verbannt. Auch Google äußert sich, dass Drittanbieter-Cookies im Chrome-Browser in Zukunft nicht mehr zugelassen werden sollen. Die Vorreiter der Branche halten das frühere oder spätere Ende der Cookies für unausweichlich und arbeiten bereits an Alternativen.

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