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"Digital Jetzt" - Investitionsförderung für KMU

Förderprogramme Digitalisierung

Digitale Lösungen für den Mittelstand

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"Digital Jetzt" - ein Förderprogramm für Digitalisierung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) legte mit "Digital Jetzt" eine neue Investitionsförderung für KMUs in Deutschland vor. Das Ziel: Die Investitionsbereitschaft des Mittelstandes in Zukunftstechnologien und digitales Know-How erhöhen. Anträge konnten hierfür bis Ende 2023 gestellt werden und sind daher nicht mehr beantragbar. Was jetzt trotzdem noch wichtig ist und wie dieses Förderprogramm konkret aussah, erfahren Sie in unserem Magazinartikel.

Förderantrag bewilligt: Was Sie im Nachgang beachten müssen

Verwendungsnachweis

Mit der Einreichung des Verwendungsnachweises gilt das Vorhaben als abgeschlossen. Dieser muss spätestens zwei Monate nach Abschluss des Projektes oder nach dem Ende des Bewilligungszeitraums vorgelegt werden. Ihnen ist es aber auch freigestellt den Nachweis früher einzureichen und damit den Förderzeitraum bereits vorläufig zu beenden. Einreichen können Sie den Nachweis unter dem Förderportal mit den Zugangsdaten, die Sie bei der Antragsstellung festgelegt haben. Um sicherzustellen, dass die benötigte Unterschrift Ihrerseits rechtskräftig ist, ergeben sich für Sie zwei Möglichkeiten. Zum einen können Sie die Unterschriftsseite digital signieren. Beachten Sie dabei, dass dies nur mit einer qualifizierten digitalen Signatur möglich ist. Die zweite Option, die sich Ihnen bietet, ist es die Unterschriftsseite auszudrucken und sie unterschrieben ihrem DLR-Träger zukommen zu lassen. Nach Prüfung des Nachweises erhalten Sie eine Bestätigung, dass dieser bei Ihrem DLR Projektträger eingegangen ist.

Der Nachweis selbst besteht aus zwei Teilen. Sowohl im inhaltlich-fachlichen als auch im finanziellen Teil sollen Antragsteller*innen von durchgeführten Vorhaben berichten und zu möglichen Änderungen Stellung beziehen. Vorzulegen sind dabei alle Rechnungen und der Nachweis, dass diese vollständig beglichen wurden. Liegen alle Unterlagen vollständig vor, kann Ihnen die Fördersumme ausgezahlt werden.

Zwischennachweis

Zwischennachweise müssen einmal jährlich bis zum 30. April vorgelegt werden. Darin sollen Sie über den aktuellen Status des zu fördernden Projektes, im vorangegangenen Kalenderjahr, berichten. Bei Missachtung dieser Pflicht, ist damit zu rechnen, dass die Bewilligung der Förderung widerrufen wird.

Sollte ein Zwischennachweis verlangt werden, so erhalten Sie eine Benachrichtigung via E-Mail, in welcher Sie das PDF-Formular des Zwischennachweises finden. Mit der Antwortfunktionen können Sie nun bequem Ihren Zwischennachweis einreichen, eine postalische Übermittlung ist nicht gewünscht. Enthalten sollte das Eingereichte den Fortschritt Ihres Projekts im letzten Jahr, als Vorlage wird empfohlen die Liste der Investitionen zu nutzen, die Sie mit Ihrem Zuwendungsbescheid erhalten haben.

Beachten Sie, dass der Zwischennachweis nur dann eingereicht werden muss, wenn das Vorhaben nicht bis zum Ende des Haushaltsjahres erfüllt ist. Eine Ausnahme ist hier aber zu nennen: Sollten Sie Ihr Projekt erst in dem Jahr beenden, in dem Sie den Zwischennachweis einreichen müssen, sind Sie von diesem befreit, wenn Sie noch vor dem 30. April den Verwendungsnachweis eingereicht haben.

Sollten Sie eine Verlängerung des Förderzeitraums benötigen, so können Sie diese nicht über den Zwischennachweis beantragen. Dafür stellen Sie einen separaten formlosen Antrag, in dem Sie Gründe für eine Verlängerung darlegen und das bis spätestens drei Wochen vor Ablauf Ihres Bewilligungszeitraumes. Ob dem Antrag stattgegeben wird, wird immer im Einzelfall entschieden.

Weitere Antworten auf Fragen rund um „Digital Jetzt“ finden Sie hier.

Digitalisierungslücken im Mittelstand schließen

Digitalisierung spaltet. Vorreiter*innen treffen auf Nachzügler*innen und in der Mitte herrscht oft Flaute. Das ist schon länger der Fall. Aktuelle Studien belegen jedoch, dass es vor allem im deutschen Mittelstand eine Digitalisierungslücke gibt, da dieser noch zu wenig an den Möglichkeiten der Digitalisierung partizipiert. Die Folgen: Fachkräftemangel, schwerfällige Prozesse und mangelhafte IT-Sicherheit. Letztere gilt mittlerweile sogar als eine der Hauptursachen für Schadensfälle.

Aber auch die Digitalisierungsausgaben gestalten sich in Unternehmen meist als zu niedrig, um weiterhin wirtschaftlich zu wachsen und auch in Zukunft wettbewerbsfähig zu bleiben. Und das obwohl digitale Technologien, digitalisierte Wertschöpfungsprozesse und neue digitale Geschäftsmodelle immer mehr an Bedeutung gewinnen.

Verübeln kann man es den KMUs zum Teil aber nicht. Schwierigkeiten bei der Finanzierung, beim gezielten Kompetenzaufbau und bei der Wahl der richtigen Digitalstrategie gehen einher mit einem ohnehin aufwendigen Tagesgeschäft, das oft bereits alle verfügbaren zeitlichen und personellen Ressourcen bindet.

"Digital Jetzt" sollte hier Abhilfe schaffen und neben "go-digital" zur Digitalisierung des Mittelstandes beitragen. Für Letzteres können auch weiterhin Anträge gestellt werden.

Was ist Ihr individuelles Einsparpotential?

Wer oder was war für die Förderung durch „Digital Jetzt“ berechtigt?

Im Wesentlichen gab es hier zwei Bereiche (Module), die im Rahmen von „Digital Jetzt“ als förderungswürdig eingeschätzt wurden. Zum einen waren das Investitionen in digitale Technologien (Modul 1), die in Soft- und Hardware getätigt werden. IT-Sicherheit kann hier eine Rolle spielen, ebenso wie Cloud-Anwendungen, Künstliche Intelligenz oder Big Data. Zum anderen waren es aber auch Investitionen zur Qualifizierung und Weiterbildung von Beschäftigten zu Themen der Digitalisierung (Modul 2). Also beispielsweise im Bereich digitales und agiles Arbeiten, Digitalstrategie oder Datenschutz.

Wer konnte die Förderung beatragen?

Grundsätzlich konnten alle kleinen und mittelständischen Unternehmen aus allen Branchen (inklusive Handwerksbetriebe und freie Berufe) mit 3 bis 499 Beschäftigen bis Ende 2023 die Förderung beantragen. Dabei richtete sich die Höhe der Förderung nach der Unternehmensgröße, wobei die maximale Fördersumme für Einzelunternehmen sich auf 50.000€ belief. Voraussetzung für die Antragstellung war darüber hinaus, dass das Unternehmen eine Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland vorweisen musste, in der die Digitalisierungsmaßnahme umgesetzt werden sollten. Außerdem durfte das Vorhaben zum Zeitpunkt der Förderbewilligung noch nicht begonnen haben und sollte nach der Bewilligung in der Regel innerhalb von 12 Monaten realisiert werden. Wichtig ist außerdem auch die Nachweisbarkeit, die sichergestellt sein muss.

Als Unternehmen digital(er) werden?

Wie läuft die Förderung ab?

Um möglichst vielen Unternehmen dabei zu helfen, die wirtschaftlichen Potenziale der Digitalisierung auszuschöpfen wurde versucht, die bürokratischen Hürden für die Antragstellung so niedrig wie möglich zu halten. Unternehmen, die sich für eine Förderung durch "Digital Jetzt" interessierten, mussten durch die Beantwortung gezielter Fragestellungen beim Förderantrag einen Digitalisierungsplan vorlegen. Hier sollten neben dem eigentlichen Digitalisierungsvorhaben auch Art und Anzahl der Qualifizierungsmaßnahmen erläutert werden. Darüber hinaus galt es den aktuellen Digitalisierungsgrad aufzuzeigen und die individuelle Zielsetzung klar herauszuarbeiten. Im Anschluss erfolgte dann eine Prüfung durch den Fördergeber und bestenfalls natürlich eine Bewilligung. Danach konnten Unternehmen im Prinzip loslegen und das Digitalisierungsvorhaben in die Tat umsetzen. Nach erneuter Prüfung des entsprechenden Verwendungsnachweises kann die Förderung dann entsprechend ausgezahlt werden.

Allerdings konnte das Bundesministerium nur so viele Anträge genehmigen, wie auch Fördermittel für die jeweiligen Jahre vorgesehen waren. Insgesamt standen dem Programm 203 Millionen Euro zur Verfügung.

Digitale Projekte fördern mit der PRinguin Digitalagentur aus Bamberg

Und was war mit Start-ups?

Auch Start-ups konnten eine Förderung durch "Digital Jetzt" beantragen, allerdings nur, wenn bereits ein signifikanter Geschäftsbetrieb mit ausreichend Umsätzen erkennbar war. Das bedeutet, die Gründungsphase musste abgeschlossen und eine abschließende Rechtsform gewählt sein. Ebenfalls sollte der Eintrag im Handelsregister abgeschlossen sein und ein erster Jahresabschluss vorliegen. Unternehmen mit der Rechtsform "Unternehmen in Gründung" waren vom Antrag allerdings ausgeschlossen.

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"Digital Jetzt" … und jetzt?

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