"Digital Jetzt" - Investitionsförderung für KMU
Förderprogramme Digitalisierung
Digitale Lösungen für den Mittelstand
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) legt mit "Digital Jetzt" eine neue Investitionsförderung für KMUs in Deutschland vor. Das Ziel: Die Investitionsbereitschaft des Mittelstandes in Zukunftstechnologien und digitales Know-How erhöhen. Wer sich wie für das neue Förderprogramm bewerben kann, erfahren Sie in unserem neuen Magazinbeitrag.
Digitalisierung spaltet. Vorreiter*innen treffen auf Nachzügler*innen und in der Mitte herrscht oft Flaute. Das ist schon länger der Fall. Aktuelle Studien belegen jedoch, dass es vor allem im deutschen Mittelstand eine Digitalisierungslücke gibt, da dieser noch zu wenig an den Möglichkeiten der Digitalisierung partizipiert. Die Folgen: Fachkräftemangel, schwerfällige Prozesse und mangelhafte IT-Sicherheit. Letztere gilt mittlerweile sogar als eine der Hauptursachen für Schadensfälle.
Aber auch die Digitalisierungsausgaben gestalten sich in Unternehmen meist als zu niedrig, um weiterhin wirtschaftlich zu wachsen und auch in Zukunft wettbewerbsfähig zu bleiben. Und das obwohl digitale Technologien, digitalisierte Wertschöpfungsprozesse und neue digitale Geschäftsmodelle immer mehr an Bedeutung gewinnen.
Verübeln kann man es den KMUs zum Teil aber nicht. Schwierigkeiten bei der Finanzierung, beim gezielten Kompetenzaufbau und bei der Wahl der richtigen Digitalstrategie gehen einher mit einem ohnehin aufwendigen Tagesgeschäft, das oft bereits alle verfügbaren zeitlichen und personellen Ressourcen bindet.
"Digital Jetzt" soll hier Abhilfe schaffen und neben "go-digital" zur Digitalisierung des Mittelstandes beitragen.
Wer oder was wird durch "Digital Jetzt" gefördert?
Im Wesentlichen gibt es hier zwei Bereiche (Module), die im Rahmen von „Digital Jetzt“ förderungswürdig sind. Zum einen sind das Investitionen in digitale Technologien (Modul 1), die in Soft- und Hardware getätigt werden. IT-Sicherheit kann hier eine Rolle spielen, ebenso wie Cloud-Anwendungen, Künstliche Intelligenz oder Big Data. Zum anderen sind es aber auch Investitionen zur Qualifizierung und Weiterbildung von Beschäftigten zu Themen der Digitalisierung (Modul 2). Also beispielsweise im Bereich digitales und agiles Arbeiten, Digitalstrategie oder Datenschutz.
Wer kann die Förderung beatragen?
Grundsätzlich alle kleinen und mittelständischen Unternehmen aus allen Branchen (inklusive Handwerksbetriebe und freie Berufe) mit 3 bis 499 Beschäftigen. Dabei richtet sich die Höhe der Förderung nach der Unternehmensgröße. Die Antragstellung ist seit 7. September 2020 bis einschließlich 2023 möglich. Die Förderung staffelt sich dabei wie folgt:
Bis zum 30. Juni 2021
Ab dem 1. Juli 2021
Die maximale Fördersumme für Einzelunternehmen beläuft sich hierbei auf 50.000€. Voraussetzung für die Antragstellung ist darüber hinaus, dass das Unternehmen eine Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland hat, in der die Digitalisierungsmaßnahme umgesetzt wird. Außerdem darf das Vorhaben zum Zeitpunkt der Förderbewilligung noch nicht begonnen haben und sollte nach der Bewilligung in der Regel innerhalb von 12 Monaten realisiert werden. Wichtig ist außerdem auch die Nachweisbarkeit, die sichergestellt sein muss.
Wie läuft die Förderung ab?
Um möglichst vielen Unternehmen dabei zu helfen, die wirtschaftlichen Potenziale der Digitalisierung auszuschöpfen wurde versucht, die bürokratischen Hürden für die Antragstellung so niedrig wie möglich zu halten. Unternehmen, die sich für eine Förderung durch "Digital Jetzt" interessieren müssen durch die Beantwortung gezielter Fragestellungen beim Förderantrag einen Digitalisierungsplan vorlegen. Hier sollen neben dem eigentlichen Digitalisierungsvorhaben auch Art und Anzahl der Qualifizierungsmaßnahmen erläutert werden. Darüber hinaus gilt es den aktuellen Digitalisierungsgrad aufzuzeigen und die individuelle Zielsetzung klar herauszuarbeiten. Im Anschluss erfolgt dann eine Prüfung durch den Fördergeber und bestenfalls natürlich eine Bewilligung. Dann kann man im Prinzip loslegen und das Digitalisierungsvorhaben in die Tat umsetzen. Nach erneuter Prüfung eines entsprechenden Verwendungsnachweises wird die Förderung dann entsprechend ausgezahlt.
Unternehmen können zwar bis einschließlich 2023 einen Antrag einreichen, schnell sein lohnt sich aber dennoch. Denn zum einen profitiren sie noch bis Juli 2021 von der höheren Staffelung des Förderprogramms und zum anderen kann das Bundesministerium nur so viele Anträge genehmigen, wie auch Fördermittel für die jeweiligen Jahre vorgesehen sind. Insgesamt stehen dem Programm 203 Millionen Euro zur Verfügung. Eine Vielzahl an Förderungsanträgen für ‘‘Digital Jetzt‘‘ führte im vergangenen Jahr bereits zu einem zeitweisen Einreichungsstopp. Für das Jahr 2020 waren nur 40 Millionen Euro Fördermittel vorgesehen. Im November war eine Abgabe nur noch möglich, bis das Kontingent für eingereichte Anträge erreicht ist.
Und was ist mit Start-ups?
Auch Start-ups können eine Förderung durch "Digital Jetzt" beantragen, allerdings nur, wenn bereits ein signifikanter Geschäftsbetrieb mit ausreichend Umsätzen erkennbar ist. Das bedeutet, die Gründungsphase muss abgeschlossen sein und eine abschließende Rechtsform gewählt. Der Eintrag im Handelsregister sollte abgeschlossen sein und ein erster Jahresabschluss vorliegen. Unternehmen mit der Rechtsform "Unternehmen in Gründung" sind vom Antrag allerdings ausgeschlossen.
Wenn Sie die entsprechenden Voraussetzungen für eine Förderung durch "Digital Jetzt" erfüllen und es kaum erwarten können, selbst "digital(er)" zu werden, dann können Sie sich seit 7. September über die Seite des BMWi bewerben. Das Antragstool ist HIER verfügbar.
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