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KI-Kennzeichnungspflicht

Ab August 2026

Das müssen Unternehmen wissen.

KI-Kennzeichnungspflicht ab August 2026: Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Künstliche Intelligenz hat sich längst vom Zukunftsthema zum festen Bestandteil des Unternehmensalltags entwickelt. Ob Chatbots im Kundenservice, automatisch erstellte Produktbeschreibungen, Social-Media-Beiträge oder KI-generierte Bilder - die Einsatzmöglichkeiten sind vielfältig. Gleichzeitig wächst jedoch die Verantwortung, Nutzer transparent über den Einsatz dieser Technologien zu informieren. Mit dem AI Act schafft die Europäische Union erstmals einen einheitlichen Rechtsrahmen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Ein zentraler Bestandteil sind die Transparenz- und Kennzeichnungspflichten, die ab dem 2. August 2026 für viele Unternehmen verbindlich werden.

Doch was genau bedeutet die KI-Kennzeichnungspflicht, welche Inhalte sind betroffen und worauf sollten Unternehmen jetzt achten?

Mehr Transparenz beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz

Die Entwicklung moderner KI-Systeme schreitet rasant voran. Bilder wirken fotorealistisch, Videos lassen sich nahezu perfekt manipulieren und künstlich erzeugte Stimmen sind häufig kaum noch von echten Aufnahmen zu unterscheiden. Gleichzeitig entstehen täglich unzählige Texte mithilfe generativer KI. Für Verbraucher wird dadurch immer schwieriger zu erkennen, welche Inhalte authentisch sind und welche mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt oder verändert wurden.

Genau an dieser Stelle setzt der AI Act an. Ziel der europäischen Verordnung ist es, Transparenz zu schaffen und das Vertrauen in den verantwortungsvollen Einsatz von Künstlicher Intelligenz zu stärken. Die Kennzeichnungspflicht soll dabei nicht den Einsatz von KI verhindern, sondern sicherstellen, dass Nutzer nachvollziehen können, wann sie mit künstlich erzeugten oder manipulierten Inhalten in Berührung kommen.

KI-Kennzeichnungspflicht wird ab August 2026 verbindlich

Ab dem 2. August 2026 müssen Unternehmen genauer prüfen, welche Inhalte sie mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz erstellen und veröffentlichen. Entscheidend ist dabei nicht allein die Nutzung einer KI-Anwendung, sondern die Frage, ob für Nutzer erkennbar bleibt, wie ein bestimmter Inhalt entstanden ist.

Besonders relevant wird die neue Regelung bei realistisch wirkenden Bildern, Videos und Audioinhalten. Dazu zählen auch sogenannte Deepfakes, also KI-generierte oder KI-veränderte Inhalte, die den Eindruck erwecken können, eine reale Person, Situation oder Aussage darzustellen. Wer beispielsweise KI-generierte Personen, veränderte Aufnahmen oder künstlich erzeugte Stimmen für Marketing, Social Media oder andere Kommunikationskanäle nutzt, muss bewerten, ob eine Kennzeichnung erforderlich ist. Auch beim Einsatz von KI-Chatbots spielt Transparenz eine wichtige Rolle. Nutzer müssen erkennen können, ob sie mit einer natürlichen Person oder einem automatisierten System kommunizieren.

Für Unternehmen bedeutet die neue Pflicht vor allem eine Anpassung bestehender Prozesse. KI-generierte Inhalte dürfen weiterhin genutzt werden, müssen aber dort transparent gemacht werden, wo der Ursprung oder die Echtheit eines Inhalts für Nutzer relevant sein kann. Die größte Herausforderung liegt deshalb nicht in der Erstellung von KI-Inhalten, sondern in der korrekten Einordnung und Kennzeichnung.

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Der rechtliche Hintergrund

Grundlage der neuen Anforderungen ist die europäische KI-Verordnung, der sogenannte AI Act. Die Verordnung ist bereits am 1. August 2024 in Kraft getreten, ihre einzelnen Regelungen werden jedoch schrittweise wirksam. Die Transparenzpflichten nach Artikel 50 gehören zu den Vorgaben, die ab dem 2. August 2026 verpflichtend gelten.

Der AI Act unterscheidet zwischen verschiedenen Rollen innerhalb der KI-Nutzung. Anbieter entwickeln ein KI-System und stellen es unter eigenem Namen bereit. Betreiber hingegen verwenden ein bestehendes KI-System im Rahmen ihrer eigenen beruflichen Tätigkeit. Die meisten Unternehmen, die Anwendungen wie ChatGPT, Microsoft Copilot oder Midjourney zur Unterstützung ihrer Arbeit einsetzen, gelten daher als Betreiber.

Für diese Unternehmen stehen insbesondere die Transparenzpflichten im Mittelpunkt. Sie müssen prüfen, ob eingesetzte KI-Systeme Inhalte erzeugen oder verändern, bei denen Nutzer über deren Ursprung oder Echtheit getäuscht werden könnten.

Eine wichtige Besonderheit betrifft den Zeitpunkt der Verpflichtung. Entscheidend ist nicht, wann ein Inhalt erstellt wurde, sondern wann er für andere Personen zugänglich oder wahrnehmbar ist. Unternehmen sollten deshalb auch bereits veröffentlichte KI-Inhalte prüfen, wenn diese nach dem 2. August 2026 weiterhin öffentlich verfügbar bleiben. Dazu zählen beispielsweise ältere Social-Media-Beiträge, Bilder auf Webseiten oder dauerhaft eingebundene KI-generierte Medien.

 

Was ist ein Deepfake im Sinne des AI Acts?

Der Begriff „Deepfake“ wird im Alltag häufig mit gefälschten Videos prominenter Personen verbunden. Die Definition des AI Acts geht jedoch deutlich weiter. Erfasst werden KI-generierte oder KI-manipulierte Bild-, Ton- und Videoinhalte, die realen Personen, Gegenständen, Orten oder Ereignissen ähneln und dadurch den Eindruck erwecken können, es handle sich um echte Aufnahmen.

Ob die dargestellte Person mit der Nutzung einverstanden ist, entscheidet nicht darüber, ob ein Inhalt als Deepfake eingestuft wird. Entscheidend ist vielmehr, ob eine künstlich erzeugte oder veränderte Darstellung als authentisch wahrgenommen werden könnte.

Davon abzugrenzen ist die klassische Bildbearbeitung. Werden lediglich Helligkeit, Kontrast oder Farben angepasst, Bildausschnitte verändert oder technische Verbesserungen vorgenommen, entsteht in der Regel kein kennzeichnungspflichtiger Inhalt. Auch KI-gestützte Optimierungen führen nicht automatisch zu einer Kennzeichnungspflicht. Anders sieht es aus, wenn eine Aufnahme durch KI so verändert wird, dass eine neue Realität entsteht oder Ereignisse dargestellt werden, die tatsächlich nie stattgefunden haben.

Im Zweifelsfall sollte ein Anwalt konsultiert werden.

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Welche Inhalte müssen gekennzeichnet werden?

Nicht jede KI-Nutzung ist kennzeichnungspflichtig

Eine Kennzeichnung wird vor allem dann relevant, wenn Nutzer über die Herkunft oder Echtheit eines Inhalts getäuscht werden könnten.

Bilder, Videos und Chatbots

KI-generierte oder manipulierte Bilder, Videos und Audioinhalte sowie Deepfakes müssen transparent gemacht werden. Auch bei KI-Chatbots muss erkennbar sein, dass Nutzer mit einer künstlichen Intelligenz kommunizieren.

KI-Texte nur teilweise betroffen

KI-generierte Texte fallen vor allem dann unter die Transparenzpflicht, wenn sie zur Information der Öffentlichkeit über Themen von öffentlichem Interesse veröffentlicht werden. Marketingtexte oder Produktbeschreibungen sind dagegen nicht automatisch kennzeichnungspflichtig.

Welche Auswirkungen hat das auf Unternehmen?

Für Unternehmen bedeutet die neue Rechtslage vor allem, den eigenen KI-Einsatz genauer zu dokumentieren und interne Abläufe anzupassen. In vielen Betrieben wird Künstliche Intelligenz bereits an zahlreichen Stellen eingesetzt. Beispielsweise für Marketingkampagnen, Social-Media-Inhalte, Produktbilder, Übersetzungen oder den Kundenservice.

Häufig ist dabei nicht vollständig nachvollziehbar, welche Inhalte tatsächlich mit KI erstellt oder verändert wurden. Deshalb sollten Unternehmen frühzeitig prüfen, welche Tools verwendet werden, welche Inhalte daraus entstehen und wann eine Kennzeichnung notwendig wird.

Gerade Marketing- und Kommunikationsabteilungen sollten klare Prozesse entwickeln, damit KI-generierte Inhalte einheitlich bewertet und gekennzeichnet werden können. Auch ältere Inhalte, die weiterhin öffentlich abrufbar sind, sollten in diese Prüfung einbezogen werden.

Wie sollte eine Kennzeichnung erfolgen?

Der AI Act schreibt keine feste Formulierung oder ein bestimmtes Design für die Kennzeichnung vor. Entscheidend ist, dass der Hinweis für Nutzer eindeutig verständlich, leicht erkennbar und unmittelbar beim jeweiligen Inhalt platziert wird. Die Kennzeichnung sollte daher nicht in allgemeinen Informationen oder schwer auffindbaren Bereichen versteckt werden.

Zur Unterstützung hat die Europäische Union offizielle Transparenzsymbole veröffentlicht, die Unternehmen freiwillig für die Kennzeichnung von KI-generierten oder KI-manipulierten Inhalten verwenden können. Die Symbole sollen die Wiedererkennbarkeit erhöhen und Nutzern auf einen Blick verdeutlichen, dass ein Inhalt mit Künstlicher Intelligenz erstellt oder verändert wurde. Eine gesetzliche Verpflichtung, genau diese Icons zu verwenden, besteht jedoch nicht. Unternehmen können auch eigene Kennzeichnungen einsetzen, sofern diese die Transparenzanforderungen des AI Acts erfüllen.

Unabhängig von der gewählten Gestaltung sollte die Kennzeichnung klar formuliert und unmittelbar beim jeweiligen Inhalt erfolgen. Formulierungen wie „Dieses Bild wurde mit Künstlicher Intelligenz erstellt“, „Dieses Video enthält KI-generierte Inhalte“ oder „Sie kommunizieren mit einem KI-Assistenten“ können dabei helfen, die gesetzlichen Anforderungen verständlich umzusetzen.

Welche Folgen drohen bei Verstößen?

Verstöße gegen die Transparenzpflichten des AI Acts können erhebliche Konsequenzen haben. Die europäische KI-Verordnung sieht je nach Art des Verstoßes empfindliche Bußgelder vor. Bei Verstößen gegen bestimmte Vorgaben des AI Acts können Geldbußen von bis zu 15 Millionen Euro oder – bei Unternehmen – bis zu 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängt werden, abhängig davon, welcher Betrag höher ist.

Die konkrete Höhe der Strafe richtet sich unter anderem nach der Art des Verstoßes, der Größe des Unternehmens, der Schwere der Auswirkungen und der Frage, ob ein vorsätzlicher oder fahrlässiger Verstoß vorliegt. Neben finanziellen Folgen können auch Vertrauensverluste bei Kunden oder wettbewerbsrechtliche Risiken entstehen, wenn Nutzer über den Einsatz von Künstlicher Intelligenz getäuscht werden.

Unternehmen sollten die neuen Vorgaben daher nicht als reine Pflichtaufgabe betrachten, sondern als Bestandteil einer transparenten und verantwortungsvollen Kommunikation. Wer offen mit dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz umgeht, schafft Vertrauen und zeigt Kunden, dass moderne Technologien bewusst und nachvollziehbar eingesetzt werden.

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